Noch preiswerter bei Anmietung einer ganzen Woche:
Preis pro Woche für 1 Person: 400,- Euro
Preis pro Woche für 2 Personen: 410,- Euro
Preis pro Woche für 3 Personen: 510,- Euro (Familienpreis 450,- Euro)
Preis pro Woche für 4 Personen: 600,- Euro (Familienpreis 500,- Euro)
Preis pro Woche für 5 Personen: 750,- Euro (Familienpreis 550,- Euro)
Preis pro Woche für 6 Personen: 880,- Euro (Familienpreis 600,- Euro)
Familienpreis= 2 Erwachsene + Kinder
Mieten Sie länger - es lohnt sich -
Last-Minute
Anmietung drei Tage vor Ankunft 10% Rabatt vom Übernachtungspreis
Nach § 19 Absatz 1 Steuergesetz wird keine Umsatzsteuer erhoben.
Nach § 1 PangV Preise Endabnahme je nach Mietdauer.
Bei Anmietung wird der Mietpreis, jedoch mindestens 50% per Überweisung fällig. Nach Geldeingang gilt die Anmietung als verbindlich. Restbeträge werden spätestens bei Ankunft bei der Schlüsselübergabe fällig.
Ankunft möglichst um 19:00 Uhr. Sonst nach Absprache.
Ihre Vermieter freuen sich auf Sie.
Die Unterkunft mit
in Köln
+ kostenlose WLAN-Nutzung +
Preise: Home
Preis pro Nacht ab 60,- Euro bis 2 Personen
jede weitere Person 20,- Euro pro Nacht
Kinder bis 17 Jahren 10,- Euro pro Nacht
Haustiere 5,- Euro pro Tier/Nacht
Endreinigung 20,- bis 50,- Euro
Bettwäsche auf Wunsch für je einmalig 4,- EUR pro Person
Handtücher auf Wunsch für je einmalig 3,- EUR pro Person
Sonderausstattung Wohnung 1 und 4 einmalig 15,- EUR
Die Preise verstehen sich zuzüglich Kulturförderpauschale.*
*Was ist die Kulturförderabgabe?
Der Rat der Stadt Köln hat im März diesen Jahres die Einführung einer Kulturförderabgabe ab dem 1. Oktober 2010 beschlossen. Mit der Kulturförderabgabe werden alle entgeltlichen Beherbungen in Hotels, Gasthöfen, Pensionen, Privatzimmern, Jugendherbergen, Ferienwohnungen, Motels sowie auf Campingplätzen, Schiffen und ähnlichen Einrichtungen besteuert.
Der Abgabensatz beträgt 5 Prozent des vom Gast für die Beherbergung aufgewendeten Betrages (einschließlich Mehrwertsteuer).
Die Kulturförderabgabe wurde als Maßnahme zur Verringerung des städtischen Haushaltsdefizites beschlossen. Die zu erwartenden Einnahmen fließen in die Bereiche Kultur, Bildung und Tourismus.
Rechtliche Voraussetzungen
Rechtsgrundlage ist die Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe im Gebiet der Stadt Köln, die vom Ministerium für Inneres und Kommunales sowie vom Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen am 9. September 2010 genehmigt wurde.